Mitgliedsbeiträge seit 1. Januar 2023

Mitgliedsbeiträge seit 1. Januar 2023

Bitte beachtet, dass die Mitgliedsbeiträge für Haupt- und Anschlussmitglieder seit 1. Januar 2023 an den Hauptverein zu entrichten sind.
Dies gilt auch für die einmalige Aufnahmegebühr von neuen Haupt- und Anschlussmitgliedern.

Zahlung per SEPA-Lastschriftmandat

Mitglieder, die bereits ein SEPA-Lastschriftmandat an den Hauptverein erteilt haben, müssen nichts unternehmen.

Regionale Gruppen dürfen keine Mitgliedsbeiträge mehr von ihren betreuten Mitgliedern per Lastschrift einziehen. Sollten Vereinsmitglieder für die Gruppe ein Lastschriftmandat erteilt haben und weiterhin den Einzug des Beitrages per 01. Januar eines Kalenderjahres wünschen muss ein neues SEPA-Lastschriftsmandat an den Hauptverein erteilt werden.

Das Formular für das SEPA-Lastschriftsmandat findet ihr auf der Homepage des Vereins unter: VfDSp-SEPA

Zahlung per Dauerauftrag oder Überweisung

Mitglieder, die ihren Beitrag per Dauerauftrag oder durch jährliche manuelle Überweisung an die regionale Gruppe bezahlt haben, müssen den bestehenden Dauerauftrag bzw. ihre Überweisungsvorlage ändern und als Empfängerkonto das Konto des Hauptvereins eintragen.
Die Bankverbindung – nur für Mitgliedsbeiträge – findet ihr hier: Bankverbindung

Der Dauerauftrag ist „am“ 01. Januar auszuführen – nicht bereits im Dezember des Vorjahres.
Ebenso die manuelle Überweisung: Bitte erst in den ersten Januartagen ausführen – nicht bereits im Dezember des Vorjahres.
Bitte im Verwendungszweck unbedingt die Mitgliedsnummer und den Namen angeben.

Kommentare sind geschlossen.